Der Antrag zur Einbürgerung ins deutsche Reich All jene die sich entsprechend dem Umsiedlungsvertrag von 1940 zur Umsiedlung entschieden hatten, mussten sich in den Zwischenlagern den Fragen der Einwanderungskomissare stellen, die akribisch alle verfügbaren peronenenbezogenen Daten sammelten und in die eigens dafür erstellten Einbürgerungsanträge eintrugen. Dazu gehörte neben Körpergröße, Geschlecht und Gewicht auch Daten über Konfession, Schulbildung, Beruf, Eignung und Abstammung. Insbesondere wurde nach einem eventuellen jüdischen Bluteinschlag gesucht und jeder Einwanderungswillige musste eidesstattlich versichern, hier keine Falschangaben gemacht zu haben. Dies zeigt ein weiteres mal, wie verhasst das deutsche Reich gegen alles jüdische eingestellt war. Die Anträge wurden zur Prüfung und Genehmigung der deutschen Einwandererzentralstelle übergeben. Anhängig ist der Einbürgerunsantrag der Familie Johann Jethon zu sehen, der von Frau Margot Schubert im Bundesarchiv in Berlin ausfindig gemacht und zur Veröffentlichung bereitgestellt wurde.
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